Energieeinsparung bei kommunalen Einrichtungen und Liegenschaften

20.10.2022

Kommunen sind nach den vom Bundeskabinett erlassenen Energieeinsparungsverordnungen zur Umsetzung von Maßnahmen zur Energieeinsparung verpflichtet. Die Verwaltung wird in Abstimmung mit den Einrichtungs- bzw. Objektverantwortlichen entsprechende Untersuchungen anstellen. Bezüglich der Straßen- und Wegebeleuchtung (Ausnahme Staats- und Kreisstraßen) hat der Gemeinderat die künftige Abschaltung zwischen 0.00 Uhr und 05.00 Uhr beschlossen. Für die Beleuchtung der Bike/Park & Ride Anlagen an den beiden Bahnhaltepunkten samt den zuführenden Geh- und Radwegeverbindungen sollen in Abhängigkeit von den jeweils letzten Zugbewegungen und unter Berücksichtigung des Sicherheitsaspektes Umsetzungsmöglichkeiten untersucht werden. Darüber hinaus soll in Zusammenarbeit mit dem Stromversorger ein Konzept zur sukzessiven Umrüstung der Straßen- und Wegebeleuchtung auf LED ausgearbeitet und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt werden. Im Übrigen hat sich die Gemeinde mit der Unterstützung der beiden Sportvereine bei der Umstellung der Sportanlagenbeleuchtung auf LED, der Umsetzung des Energieeffizienzprogramms im gemeindlichen Wasserwerk sowie der Anbringung von PV Anlagen auf kommunalen Dachflächen schon frühzeitig auf den Weg in Richtung Energieoptimierung begeben.

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