Im Rahmen der Untersuchungen zur anstehenden Wohnbaulandausweisung in Hörlkofen Nord wurde deutlich, dass bedingt durch den derzeitigen Bestands-/Durchgangsverkehr erhebliche Lärmbelastungen im Bereich der Ortsdurchfahrt von Hörlkofen gegeben sind. Die Errichtung von Lärmschutzwänden scheidet nach Prüfung und Abwägung durch die Gemeinde aus verschiedenen Gründen aus. Ebenso würde eine durchgehende Fahrbahnsanierung mit lärmminderndem Belag nicht zu einer merklichen Reduzierung der Lärmbelastung führen. Die Verwaltung hat in Rücksprache mit dem beauftragten Fachbüro und mit anwaltlicher Unterstützung den Vorschlag unterbreitet, einen Antrag auf Anordnung einer innerörtlichen Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h im Bereich der gesamten Ortsdurchfahrt beim Landratsamt Erding zu stellen. Der Gemeinderat hat sich dieser Empfehlung einstimmig angeschlossen und die Verwaltung beauftragt, den entsprechenden Antrag zu stellen.