Erhöhung der Wasserverbrauchsgebühren ab dem 01.01.2021

6.10.2020

Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben sind die Wasserverbrauchsgebühren spätestens alle 4 Jahre neu zu kalkulieren. Für den anstehenden Kalkulationszeitraum 2021 bis 2024 sind neben Parametern, wie Löhne, Betriebskosten, Gewerbesteuer aus der Wasserversorgung, kalkulatorische Kosten auch einmalige Kosten wie z.B. aus dem laufenden Wasserrechtsverfahren zur Neufestsetzung des Trinkwasserschutzgebietes Maiszagl, sowie Defizitvorträge aus der laufenden Kalkulationsperiode zu berücksichtigen. Hieraus errechnet sich ab dem 01.01.2021 eine Wasserverbrauchsgebühr von 1,38 €/m³ netto. Die bisherige Staffelung der Grundgebühr für die Wasserzähler wurde darüber hinaus etwas modifiziert. Aktuell getätigte bzw. anstehende Investitionen in Anlagen und Verteilungsnetz (Wasserleitung Baugebiet Wörth Süd II und Energieeffizienzoptimierung an den Anlagen im Wasserwerk) werden aus der bestehenden Sonderrücklage finanziert und sind daher nicht in die Neukalkulation eingeflossen. Um die Belastung auf die Bürgerinnen und Bürger gleichmäßiger auf das Jahr zu verteilen, wurde außerdem festgelegt, die Abschlagsleistungen von bisher halbjährlich auf künftig vierteljährlich zu ändern.

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