Großraumzulage München

24.11.2020

Zu Jahresbeginn hatte der Gemeinderat beschlossen, den gemeindlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die sogenannte München-Zulage zur Hälfte zu vergüten und sich damit weitestgehend der Vorgehensweise des Landkreises Erding angeschlossen. Die Handhabung der betroffenen Kommunen erfolgte sehr unterschiedlich, von der Ablehnung der Bezahlung der München-Zulage, über die hälftige Vergütung analog der Gemeinde Wörth bis hin zur vollen Vergütung. Um im personellen Wettbewerb insbesondere im Bereich der Kinderbetreuung nicht im Nachteil zu sein, hat der Gemeinderat nun beschlossen, im Einklang mit einigen benachbarten Kommunen die München-Zulage ab dem 01.01.2021 in voller Höhe an die davon betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auszuzahlen.

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