Der Gemeinderat hatte vor einiger Zeit beschlossen, die im Zuge des Bahnprojektes „ABS 38“ anstehende Erneuerung der Straßenüberführung Willgruber durch die DB Netze AG planen und ausführen zu lassen. Als gemeindliches Verlangen für den Neubau wurde von Seiten des Ratsgremiums eine Fahrbahnbreite von 4 m mit beidseitigem Schrammbord sowie eine Traglast von 16 t vorgegeben. Die Verwaltung wurde beauftragt, mit der Regierung von Oberbayern als Förderbehörde die bestmögliche Förderhöhe für die Maßnahme zu eruieren. Im Rahmen der Gespräche wurde deutlich, dass die von der Gemeinde geäußerte Vorgabe einer Tonnagebegrenzung von 16 t wohl förderschädlich wäre, so von der Bahn nicht umgesetzt wird und stattdessen ein Bauwerk mit unbeschränkter Traglast errichtet werden würde. Lt. Planer der DB Netze ist dies grundsätzlich Vorgabe des technischen Regelwerkes und würde keine nennenswert erhöhten Baukosten nach sich ziehen. Was das Thema Förderung angeht, steht die Gemeinde nach wie vor dem Problem gegenüber, dass von Seiten des Fördergebers keine verlässlichen Aussagen zu Zuschussbeträgen zu erhalten sind. Nichtsdestotrotz hat der Gemeinderat nun final festgelegt, die Brücke den technischen Empfehlungen folgend mit unbegrenzter Tonnagelast erstellen zu lassen und so nach den derzeit vorliegenden Informationen entsprechende Fördermittel abgreifen zu können.