Neue Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer ab dem 01.01.2025

5.02.2025

Im Rahmen der Umsetzung der Grundsteuerreform hat sich der Gemeinderat dafür ausgesprochen, die Hebesätze für beide Grundsteuerarten A und B von bisher 320% auf 270% abzusenken und damit verbunden die finanzielle Mehrbelastung für die Grundsteuerzahler moderat zu halten. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass im Gegensatz zu einigen anderen Kommunen seitens der Gemeinde Wörth die Hebesätze für die Grundsteuer seit 2017 auf unverändertem Stand belassen wurden und zudem jetzt im Zuge der Umsetzung reduziert werden. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer belief sich ebenfalls seit 2017 unverändert auf 320% und wird zum 01.01.2025 auf 350% angehoben.

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