Oberflächenentwässerung über öffentliches Regenwasserkanalnetz

4.03.2020

Sofern in besonders begründeten Einzelfällen eine Einleitung von anfallendem Regenwasser aus Dachflächen und befestigten Flächen in den gemeindlichen Regenwasserkanal durch die Gemeinde erlaubt wird, sind vom privaten Bauherren entsprechende Rückhaltemaßnahmen in seinem Privatbereich mit Einlaufdrosselung vorzunehmen und gegenüber der Gemeinde baulich nachzuweisen. Hierzu hat sich der Gemeinderat nun auf ein einheitliches Berechnungsmodell und Umsetzungskonzept festgelegt, welches zum Ziel hat, die Kapazitäten im gemeindlichen Regenwasserkanal nicht zu überlasten und im Sinne des Hochwasser- und Starkregenschutzes größtmöglichen Rückhalt in der Fläche und im Privatbereich zu schaffen.

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