Der im Rahmen des Städtebaulichen Wettbewerbsverfahrens als Siegerarbeit ausgewählte Konzeptentwurf wurde entsprechend den Feststellungen des Preisgerichts nachbearbeitet. Überdies fand zwischenzeitlich auch ein Abstimmungsgespräch mit den beteiligten Grundstückseigentümern statt. Die daraus resultierende Konzeptüberarbeitung wurde vom beauftragten Planungsbüro im Gemeinderat vorgestellt. Das Ratsgremium steht einer moderaten Verdichtung der vorgesehenen Bebauung grundsätzlich positiv gegenüber, hat aber auch entsprechende Einschränkungen vorgegeben. Auf dieser Grundlage wurde die Freigabe zur weiteren Ausarbeitung der Bauleitplanung erteilt.