Nach aktuellen Informationen der Regierung von Oberbayern besteht evtl. die Möglichkeit, für eine zukünftige Nutzung des Klösterl-Areals auf Förderprogramme der Städtebau- und/oder Wohnraumförderung zugreifen zu können. Voraussetzung für die Aufnahme in das Städtebauförderprogramm ist jedoch, dass ein Teil des vorhandenen Gebäudebestandes saniert werden kann. Vor diesem Hintergrund hat der Gemeinderat seinen im November vergangenen Jahres gefassten Beschluss zum Abbruch der gesamten Bausubstanz revidiert und beschlossen, sich für die Aufnahme in die Städtebauförderung zu bewerben. Es soll nun eine Machbarkeitsstudie erstellt werden, die zum Einen die vorhandene Bausubstanz hinsichtlich Sanierungsfähigkeit untersucht und darüber hinaus Konzeptvarianten für die zukünftige Nutzung aufzeigen soll.