Kinderspielplatzsatzung für das Gemeindegebiet Wörth

24.05.2023

Nach den Vorgaben der Bayerischen Bauordnung sind Bauherren verpflichtet, beim Bau von Gebäuden mit mehr als drei Wohneinheiten einen ausreichend großen Kinderspielplatz anzulegen. Die Kommune hat die Möglichkeit, in einer Satzung u.a. Vorgaben zu Herstellung, Lage, Beschaffenheit, Ausstattung und Unterhalt von privaten Kinderspielplätzen festzusetzen. Im Auftrag des Gemeinderates aus früherer Sitzung hatte die Verwaltung einen Satzungsentwurf erarbeitet und im Gemeinderat vorgestellt. Das Ratsgremium hat dem Vorschlag zugestimmt und die Satzung erlassen.

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