Erster Bürgermeister

Der erste Bürgermeister

  • ist Beamter der Gemeinde,
  • leitet und verteilt die Geschäfte im Rahmen der Geschäftsordnung,
  • führt den Vorsitz im Gemeinderat,
  • vollzieht die Beschlüsse des Gemeinderates,
  • erledigt die laufenden Aufgaben im Rahmen seiner Zuständigkeit,
  • vertritt die Gemeinde nach außen.

Der erste Bürgermeister der Gemeinde Wörth ist zusätzlich Vorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft Hörlkofen (siehe „Gemeinde Wörth“)

Das umfangreiche und vielschichtige Aufgabengebiet erfordert vom ersten Bürgermeister Grundkenntnisse bzw. Wissen in Verwaltungs-, Wirtschafts- und Rechtsangelegenheiten, sowie technisches Verständnis, insbesondere im Bau- und Versorgungsbereich, wobei ihm selbstverständlich geeignetes Fachpersonal zur Verfügung stehen muss. Den höchsten Stellenwert in der Bürgermeistertätigkeit haben Mitarbeiterführung, Gesprächsführung, Besprechungsleitung, Verhandlungsgeschick und Organisationsvermögen.

Der erste Bürgermeister der Gemeinde Wörth ist Dienstvorgesetzter von gegenwärtig 39 fest angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

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