Öffnung der Münchenzulage für umliegende Kommunen, sog. Großraumzulage

22.01.2020

Die Gemeinde Wörth hat bislang die sogenannte Ballungsraumzulage als freiwillige Leistung bezahlt, betroffen davon waren ca. zwei Drittel der gemeindlichen Beschäftigten. Die nun von der Landeshauptstadt München in einem weiteren Schritt eingeführte München-Zulage liegt höher als die bisherige Ballungsraumzulage und darf von einem Teil der Landkreisgemeinden als freiwillige Leistung ebenfalls angewendet werden. Die Gemeinde Wörth hat sich grundsätzlich der Entscheidung des Landkreises Erding und der Absichtsbekundung der Großen Kreisstadt Erding angeschlossen, wonach kftg. die Hälfte der München-Zulage und zwar an alle Beschäftigten ausgeschüttet werden soll. Die Mehrkosten für die Gemeinde belaufen sich auf rd. T€ 33. Für die Beschäftigten der Verwaltungsgemeinschaft steht die Entscheidung zum weiteren Vorgehen durch die Gemeinschaftsversammlung noch aus.

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