Umsatzsteuerpflicht für die öffentliche Hand – Verlängerung der Optionsfrist bis 2025

2.02.2023

Eine vor einiger Zeit eingetretene Änderung des Umsatzsteuerrechts hat zur Folge, dass nun wesentlich mehr Umsätze im Bereich kommunaler Körperschaften der Umsatzsteuerpflicht unterliegen. Aufgrund der Komplexität der damit verbundenen verwaltungs- und finanztechnischen Vorbereitungen hatten bislang viele Kommunen von einem bestehenden Optionsrecht Gebrauch gemacht, mit Hilfe dessen die tatsächliche Umsetzung zeitlich nach hinten geschoben werden konnte. Der Gesetzgeber hat das Optionsrecht nochmals bis Ende 2024 verlängert, sodass der auch für die Gemeinde Wörth maßgebliche Realisierungstermin nun der 01.01.2025 ist.

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