CORONA bedingte Gebührenerstattung Kinderbetreuung Kinderhaus Hörlkofen

25.05.2021

Nach einem Beschluss der Bayerischen Staatsregierung sollen auch im Jahr 2021 in Anbetracht der mit CORONA einhergehenden Beschränkungen Elternbeiträge für die Kinderbetreuung im Kinderhaus Hörlkofen in bestimmten Fällen durch den Staat ersetzt und an die Eltern zurückerstattet werden. Im Grundsatz gilt dies für Kinder, die die (Not)Betreuung an nicht mehr als fünf Tagen im Monat in Anspruch genommen haben. Der Gemeinderat hat beschlossen, dem Regierungsvorschlag zuzustimmen, wonach ein Beitragsersatz zu 70% durch den Freistaat und zu 30% von den Kommunen übernommen werden soll. Von Seiten der Verwaltung werden die entsprechenden Buchungen und Erstattungen für die infrage kommenden Fälle rückwirkend seit Januar 2021 kurzfristig vorgenommen. Für Fragen steht Frau Antje Noack unter der Nebenstelle -21 im Rathaus zur Verfügung.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner