Kinderhaus Hörlkofen – Anpassung der Benutzungsgebühren

16.12.2020

In den vergangenen Jahren wurden die Kinderhausgebühren für das Kinderhaus Hörlkofen jeweils um 2% erhöht. Im Rahmen eines Preisvergleiches mit anderen Kinderbetreuungseinrichtungen im Landkreis wurde festgestellt, dass die Benutzungsgebühren für die gemeindliche Einrichtung in Hörlkofen unterhalb des Durchschnitts liegen. Der Ausschuss Kinder, Jugend, Familie und Soziales hat sich nicht zuletzt auch wegen der gestiegenen Lohn- und Betriebskosten für eine jährliche Erhöhung von 3% in den kommenden Jahren ausgesprochen und dies dem Gemeinderat für die Beschlussfassung empfohlen. Die Essensgebühren bleiben zunächst unverändert bestehen. Der Gemeinderat ist der Empfehlung des Ausschusses gefolgt und hat die Anpassung der Erhöhung beschlossen.

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