Erlass einer Hausordnung für die Erholungsfläche Baggerweiher

20.01.2021

Entsprechend der Beschlussfassung im Gemeinderat ist aufgrund aktueller Rechtsprechung insbesondere im Bereich Verkehrssicherungs- und Haftungsrecht für den Baggerweiher ein Sicherheitskonzept zu erarbeiten. Im ersten Schritt wurde noch in der Badesaison des vergangenen Jahres auf Anraten der beauftragten Fachanwaltskanzlei eine Gefahren- und Hinweisbeschilderung angebracht. Die Ergebnisse der zwischenzeitlich in Kooperation mit der Wasserwacht Ortsgruppe Wörth durchgeführten Ortsbegehung werden in Kürze durch die Fachanwaltskanzlei in ein Sicherheitskonzept eingearbeitet und dann dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt. Außerdem wurde in der Zwischenzeit einer juristischen Empfehlung folgend die bislang gültige Satzung für den Baggerweiher aufgehoben und nun durch eine Hausordnung ersetzt, in welcher im Wesentlichen die bisher schon bekannten Zulässigkeiten und Beschränkung in Verbindung mit der Nutzung der Naherholungsfläche geregelt sind.

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