Die mit der Novellierung der Bayerischen Bauordnung einhergehenden Änderungen im Abstandsflächenrecht (signifikante Reduzierung von Abstandsflächen) haben gravierende Auswirkungen auf die Nachverdichtung. Grundtenor für diese Gesetzesänderung ist u.a., eine dichtere Bebauung zu ermöglichen, um bereits vorhandene und erschlossene Baulandflächen schneller, günstiger und flächenschonender zu nutzen. Kommunen habe die Möglichkeit, sofern sie die neuen gesetzlichen Abstandsflächen-Regelungen für zu weitreichend erachten, durch Satzung die Abstandsflächenthematik abweichend zu gestalten. Der Gemeinderat ist der Auffassung, dass aufgrund der ländlichen/dörflichen Prägung der Siedlungsstrukturen in der Gemeinde die durch die Gesetzesänderungen bevorstehenden Abstandsflächenneuregelungen für das Gemeindegebiet zu weitgehend sind und hat beschlossen, durch Satzungsregelung im Wesentlichen an der bisher gültigen Abstandsflächenthematik festzuhalten. Die entsprechende Satzung wurde vom Gemeinderat erlassen und ist ab dem 01.02.2021 gültig.