Kinderbetreuungskosten im Mai und Juni 2020

16.06.2020

Als eine der ersten Kommunen im Landkreis hatte die Gemeinde Wörth festgelegt, aufgrund der CORONA bedingten Schließung der Einrichtungen die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Kinderbetreuung im gemeindlichen Kinderhaus und der Mittagsbetreuung für den Monat April auszusetzen. Die Kosten hierfür sollen nach Mitteilung von der Regierung von Oberbayern über Pauschalerstattungen an die Kommune im Wesentlichen ausgeglichen werden. Für die Kinder, für die die Betreuungseinrichtungen geöffnet wurden (z.B. Notfallbetreuung) sollen die Betreuungsgebühren anteilig wochenmäßig gestaffelt gegenüber den Eltern in Rechnung gestellt werden. Nach Meinung des Gemeinderates sollte derselbe Abrechnungsmodus auch für die Katholische Kindertagesstätte in Wörth gelten, weshalb sich der Gemeinderat bereiterklärt hat, einen aus evtl. unterschiedlichen Abrechnungsmodalitäten entstehendes höheres Defizit gegenüber der kirchlichen Einrichtung auszugleichen.

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