Kostenersatz an Busunternehmer für CORONA bedingten Entfall der Schülerbeförderung

16.06.2020

In Anbetracht der CORONA bedingten Schulschließungen und dem damit verbundenen Entfall der Schülerbeförderung sind dem von der Gemeinde beauftragten Busunternehmer Bereitstellungskosten entstanden. Auf Antrag des Busunternehmens hatte der Gemeinderat in vorangegangener Sitzung bereits festgelegt, für den Zeitraum 16.03. bis 03.04. 30% der vertraglich vereinbarten Beförderungskosten zu vergüten. Auf neuerlichen Antrag des Busunternehmens wird nun derselbe Prozentsatz auch für den Zeitraum vom 06.04 bis zum 11.05. von der Gemeinde erstattet.

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