Nachträgliche Kostenübernahme für Instandhaltung des Leichenhauses in Hörlkofen

28.07.2020

Auf Antrag der Kath. Kuratiekirchenstiftung St. Bartholomäus Hörlkofen übernimmt die Gemeinde nachträglich die Kosten für im Jahr 2016 durchgeführte Instandhaltungsarbeiten am und im Leichenhaus Hörlkofen. Hintergrund ist die Rechtsauffassung, nach der die Kommunen für diese Einrichtungen verantwortlich sind. Für die am Leichenhaus Wörth anstehenden Sanierungsarbeiten wurde in früherer Sitzung bereits eine Kostenübernahmezusage durch die Gemeinde erteilt.

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